Friedhofsgebührensatzung Friedhof Ludwigsthal -FGS-

Friedhofsgebührensatzung für die gemeindliche Bestattungseinrichtung Friedhof Ludwigsthal

- in der ab dem 01. Januar 2023 geltenden Fassung -

Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kosten-gesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Lindberg folgende Satzung:

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§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Gebühren werden erhoben:

a) eine Grabnutzungsgebühr (§ 4)

b) Bestattungsgebühren (§ 5)

c) Sonstige Gebühren (§ 6)


§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist,

a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.


§ 3 Entstehen einer Gebühr

Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabes, und zwar

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer des Nutzungsrechts nach § 13 Abs. 1 FS i.V.m. § 28 FS),

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist.


§ 4 Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

a) eine Einzelgrabstätte: 45,00 €,

b) eine Doppelgrabstätte: 79,00 €.

(2) Für die Verlängerung des Grabbenutzungsrechts gilt der Jahresbetrag in Abs. 1 entsprechend.


§ 5 Bestattungsgebühren

 Kinder
(bis zu 5 Jahren)
Erwachsene
(1) Aushebung und Schließung eines Grabes140,00 €420,00 €
(2) Aushebung und Schließung eines Urnengrabes180,00 €180,00 €
(3) Ausgrabung und Umbettung eines Sarges140,00 €420,00 €
(4) Ausgrabung und Umbettung einer Urne155,00 €155,00 €
(5) Tieferlegung der Grabsohle190,00 €190,00 €
(6) Nebenkosten bei Beerdigung (Reinigung der
     Leichenhäuser, Mitwirkung bei der Beerdigung)
75,00 €75,00 €
(7) Leichenträger je Person35,00 €35,00 €

 


§ 6 Sonstige Gebühren

 Kinder
(bis zu 5 Jahren)
Erwachsene
(1) Verwaltungskosten (Sach- und Personalkosten)15,00 €15,00 €
(2) Entsorgung des Grabschmuckes ab Grabstätte
    durch die Gemeinde, pro Kranz oder Bukett
7,50 €7,50 €
(3) Entsorgung des überschüssigen Grabaushubs ab
    Grabstätte durch die Gemeinde, pro angefangenen
    Kubikmeter
25,00 €25,00 €
(4) Leichenhausgebühren71,00 €71,00 €

 


§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.07.1986 außer Kraft.

Lindberg, 30. Oktober 2013

GEMEINDE LINDBERG

gez.
Gerti Menigat
1. Bürgermeisterin

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