Diese Benutzungsordnung kann auch als PDF heruntergeladen werden.
(1) Um dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, ist bei Vereinsfesten und sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Lindberg Mehrweggeschirr zu verwenden.
(2) Dies ist für Veranstaltungen auf öffentlichen Grundstücken gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 BayAbfG zwingend vorgeschrieben. Für Veranstaltungen auf sonstigen Grundstücken, für die eine Erlaubnis nach § 12 GastG erforderlich ist, wird laut Beschluss des Gemeinderats Lindberg vom 11.07.1991 ebenfalls die Verwendung von Mehrweggeschirr, -bestecken und -behältnissen vorgeschrieben.
(3) Aus diesem Grund hält die Gemeinde Lindberg ein Geschirrmobil (Kofferanhänger mit Durchschubspülmaschine), mit folgendem Zubehör zur Benutzung durch Festveranstalter bereit:
Das Geschirrmobil der Gemeinde Lindberg wird entweder mit oder ohne Mehrweggeschirr bzw. das Mehrweggeschirr ohne Geschirrmobil allen Vereinen und sonstigen Festveranstaltern auf Antrag und zu nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:
1. | Geschirrmobil inklusive Geschirr: Vereine der Gemeinde Lindberg - erster Tag - jeder weitere Tag | 100,00 € 50,00 € |
Vereine außerhalb der Gemeinde Lindberg - erster Tag - jeder weitere Tag | 150,00 € 75,00 € | |
2. | Für die Kaffeemaschinen: Vereine der Gemeinde Lindberg - erster Tag - jeder weitere Tag | 8,00 € 5,00 € |
Vereine außerhalb der Gemeinde Lindberg - erster Tag - jeder weitere Tag | 15,00 € 10,00 € | |
3. | Nur für Geschirr, pro Kiste: Vereine der Gemeinde Lindberg - erster Tag - jeder weitere Tag | 8,00 € 5,00 € |
Vereine außerhalb der Gemeinde Lindberg - erster Tag - jeder weitere Tag | 12,00 € 8,00 € |
(1) An- und Abtransport des Geschirrmobils erfolgen im Allgemeinen durch die Gemeinde Lindberg. Der Standort für die Bereitstellung wird vorab vereinbart.
(2) Über den Zeitpunkt des An- und Abtransports entscheidet die Gemeinde Lindberg. Die Abholung nach einer Veranstaltung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag.
(1) Ab Übernahme des Geschirrmobils und ggf. des Mehrweggeschirrs haftet der Übernehmer für die Vollständigkeit und für alle Schäden an der Sache, die zumindest fahrlässig verursacht werden.
(2) Der Benutzer ist verpflichtet, das Geschirrmobil vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Das von der Gemeinde Lindberg überlassene Geschirrmobil ist in gereinigtem Zustand wieder zu übergeben.
(3) Die Gemeinde Lindberg haftet als Fahrzeughalter für die Verkehrssicherheit des Kofferanhängers.
(4) Der Benutzer stellt die Gemeinde Lindberg von etwaigen Haftungsansprüchen frei, die aus der Benutzung des Geschirrmobils entstehen. Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde Lindberg.
(5) Der Benutzer haftet für alle Schäden an dem Geschirrmobil. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass der Benutzer eine Haftpflichtversicherung abschließen soll.
(6) Für fehlendes Geschirr wird eine Entschädigung in Höhe der Anschaffungskosten und eines 10 prozentigen Verwaltungskostenzuschlags weiterberechnet.
(1) Vom Benutzer muss sichergestellt werden, dass das Geschirr vor der Eingabe in die Geschirrspülmaschine vollständig von Grobrückständen gesäubert wird.
(2) Sofern das anfallende Abwasser nicht über das zentrale Kanalnetz entsorgt werden kann, muss es in Tanks gesammelt und der Abwasseranlage zugeführt werden.
Bei Veranstaltungen, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ist die Beantragung einer Erlaubnis nach § 12 GastG für den Schank- und ggf. Speisebetrieb zwingend erforderlich.
In besonderen Fällen kann die Gemeinde Lindberg Ausnahmen von diesen Bestimmungen erlassen.
(1) Diese Benutzungsordnung tritt am 01.05.2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 11.07.1991 außer Kraft.
Lindberg, den 29.04.2015
GEMEINDE LINDBERG
gez.
Gerti Menigat
1. Bürgermeisterin
nach oben